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Schulgeschichte in Schwebenried

 

Schulhaus – Schulbetrieb

 

Von Grundschule Allgemein
Von Grundschule Allgemein

Die Entwicklung des Schulwesens ging langsam Schritt um Schritt vor sich. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhundert, unter der Regierung des Fürstbischofs Adam Friedr. von Seinsheim (1755-1779) und seines Nachfolgers Franz Ludwig von Erthal, setzte eine zielbewusste und tatkräftige Förderung desselben ein.

Von einer Schule in Schwebenried erfahren wir erstmals aus einem Schätzungsbuch des Jahres 1651, in dem „eine Behausung, das Schulhaus genannt“, im Werte von 12 fl aufgeführt wird. In der Pfarrbeschreibung des gleichen Jahres wird es als altes Gebäude bezeichnet, das durch den Krieg sehr gelitten habe. Demnach ist der Schluss berechtigt, dass Schwebenried bereits vor dem Kriege, also um 1618 ein Schulhaus hatte. 1669 wird mitgeteilt: „Das Schulhauß ist sehr gering undt für die Jugendt zur Winterzeith gar unbequemlich, nur ein einzig Stüeblein vorhanden und 2 Cammern.“ Es stieß damals an den Kirchhof, im oberen Stockwerk war das Gemeindehaus. Zwei Drittel der Baulast am Schulhof trafen damals die Gemeinde, ein Drittel das Gotteshaus.

1785 kam es zum Streit zwischen der Gemeinde und dem Pfarrer bzw. der geistlichen Regierung zu Würzburg wegen der Baulast am Pfarrhaus, der mehr als 20 Jahre dauerte. Aus den Prozessakten erfahren wird durch eine Bericht der Gemeinde vom 9. Oktober 1788, dass der Pfarrer, weil sein baufälliges Pfarrhaus eingerissen wurde, vor Jahr und Tag in die Schule gezogen sei. Er machte auch keine Anstalten, die Lehrerwohnung wieder zu räumen. Infolgedessen müsse die Schullehrerfamilie in einem ihr zwar gehörigem Hause, aber in niederer Bauernstube mit Knechten und Mägden hausen. Dort werde auch der Unterricht abgehalten und die Jugend sei dermaßen zusammengedrängt, dass die Kinder einander auf dem Schoß sitzen müssten! Es seien 70 Schulkinder.

Das Schulhaus war 1783 mit einem Aufwand von über 1000 fl erbaut worden. Außer dem Schulzimmer waren noch zwei besondere Stuben als Gemeinde- und Gerichtszimmer eingerichtet worden. Am 22. September 1797 berichtete der Pfarrer: „In dem Schul- und Gemeindehaus kostet es mich Winters wegen der weitschichtigen Schulstube und papierenen Wänden doppelt Brennholz.“ Auch in späteren Berichten erwähnt er die schlechte Bauart des Schulhauses, das fortwährende Reparaturen auf seine Kosten notwendig mache.

Am 23. Juli 1798 schreibt der Lehrer Wirth in einem Gesuch an die geistliche Regierung, dass er die Schule nun schon 14 Jahre in seinem eigenen Haus abhalte. Der Pfarrer wohne noch immer im Schulhaus. Der Pfarrer von Arnstein sagt in einem Bericht vom 20. April 1799 an die geistliche Regierung u.a.: Die Gründe, weshalb, in den Schulverhältnissen von Schwebenried endlich eine Wandlung eintreten müsse, seien vor allem: Das Haus in welchem der Schullehrer die ganze Zeit her Schule abgehalten habe, sei jetzt nicht mehr Eigentum des Lehrers. Derselbe habe sich zum 2. Male verheiratet, und es sei eine Vermögensabteilung an die beiden Töchter vorgenommen worden, von denen eine in Kürze auch heiraten werde. Der Lehrer müsse also dieses Haus räumen und mit der Schule auswandern, aber wohin? Auch der Unterricht, der darunter natürlich leide, fordere eine Änderung der Dinge. „Nur auf Bänke gedrängt, die Ofenbank nicht ausgenommen, finden die Kinder in dem ganz unzulänglichen Wohnzimmer dieses Hauses Raum zum Sitzen, und für etwa 75 Kinder sind kaum 20 Plätze zum Schreiben. Auch ist – wenigstens im Winter – dieses nämliche Zimmer zugleich der Aufenthalt der Familie des Lehrers mit ihren Arbeiten.“ Bei der hochfürstlichen Visitation 1783 sei der Gemeinde befohlen worden, eine neue Schule zu bauen, weil die alte zu wenig Raum hatte. Die Gemeinde wurde mit Gewalt dazu angehalten.

1801 bittet der Lehrer in drei Gesuchen die geistliche Regierung in Würzburg, dringend dafür zu sorgen, dass der Pfarrer endlich aus dem Schulhaus ziehe, der er (der Lehrer) jetzt sein eigenes Haus räumen müsse. Erst nach weiteren 15 Jahren, 1816, konnte das Schulhaus seinem eigentlichen Zwecke zugeführt werden, und der Pfarrer nahm Wohnung in dem ehemaligen Kapitelshaus des Klosters Neustadt, das danach den Fürsten Löwenstein – Wertheim gehört hatte.

Laut Protokoll der Gemeinde vom 12. Juni 1853 war dieselbe durch das Landgericht aufgefordert worden, Mittel bereitzustellen für einen ständigen zweiten Lehrer bzw. für eine entsprechende Einrichtung des Schulgebäudes. Die Gemeinde erkannte die Notwendigkeit der Aufstellung eines zweiten Lehrers nicht an. Da die Gemeinde z. Zt. nicht in der Lage sei, bittet sie, die Einrichtung der zweiten Lehrstelle sowie die dadurch notwendige Reparatur des Schulhauses vorerst noch hinausschieben zu dürfen.

Die Gemeindeverwaltung gibt der Lokalinspektion bekannt, dass sie gegen die Auflage des Landgerichtes, eine zweite Schulstelle einzurichten, Rekurs zu ergreifen gesonnen sei und zwei Ortsnachbarn zur Einleitung des Prozesses beim königl. Rechtsanwalt bevollmächtigt habe. 1854 heißt es an anderer Stelle, dass die Schulstelle neu besetzt werde und die Errichtung einer 2. Stelle in die Wege geleitet sei.

1856 machte das Landgericht der Gemeinde den Bau einer neuen Schule zur Pflicht. Die Gemeinde war mit ausgearbeitetem Plan und dem Kostenvoranschlag einverstanden, wünschte aber, dass

1) der Treppenweg verbreitert und der Backofen vom alten Schulhaus entfernt werde,

2) der Schulbau noch so lange verschoben werde, bis die Straße nach Schraudenbach gebaut sei, damit nicht so viele Kosten auf einmal zusammen kämen.

Sie wollte 5000 fl auf 10 Jahre bei der Distriktsparkasse Arnstein aufnehmen. Die Frondienste zum Schulbau werde die Gemeinde nicht selbst leisten, sondern dem Bauunternehmer auferlegen. Das Protokoll vom 25. Oktober 1857 spricht davon, dass die Winterschule unmöglich in dem provisorischen Lokale abgehalten werden können. Die neuen Zimmer seien ziemlich trocken. Demnach war die Schule bereits gebaut. Das Protokoll vom 22. November 1857 besagt aber, dass die neue Schule noch nicht bezogen werden könne, weil sie von der Bauinspektion noch nicht gutgeheißen sei. Ferner müssten die alten Schulbänke abgenommen und 6 neue von 8 Schuh Länge angefertigt werden.

Nach dem Schulneubau von 1857 ist die Gemeinde auch zur Errichtung einer 2. Schulstelle bereit.

Laut Protokoll vom 12. Mai 1867 ist der Lehrer Hergenröther, der den Winter über auch den Unterricht in der 2. Schule besorgte, gerne bereit, für diesen Sommer, und wenn die Schülerzahl nicht vermehren sollte, für immer den Unterricht auch in der zweiten Schule zu besorgen. Bei der Schulprüfung erhielt Lehrer Hergenröther in beiden Schulen die Hauptnote I. Da die Schülerzahl voraussichtlich noch geringer werden wird, so konnte die 2. Schulstelle ganz gut wieder eingehen. Lehrer Hergenröther wird beauftragt, in diesem Sinne eine Bittschrift an die Distriktschulinspektion auszuarbeiten.

Protokoll vom 12. April 1869: Das Bezirksamt gibt die Weisung an die Gemeinde, die seitherige Schulgehilfenstelle in eine 2. Schulstelle umzuwandeln. Die Gemeindeverwaltung und Lokalinspektion erklären sich bereit, die Gehilfenstelle zu einer 2. Schulstelle zu erheben, unter dem ausdrücklichen Vorbehalte, dass der Gemeinde keinerlei größere Lasten dadurch entstehen dürfen. Ein Erlass der Regierung von Unterfranken vom 17. Mai 1876 besagt: Die 2. Lehrerstelle in Schwebenried, welche durch die Überweisung des bisherigen Lehrer Amend nach Urspringen erledigt wird, kann wegen Personalmangel nicht wieder besetzt werden. Da dieser Personalmangel im Zunehmen begriffen ist, so muss nunmehr die Vereinigung der beiden Schulen in Schwebenried in Angriff genommen werden. Bei der geringen Schülerzahl beider Schulen und in Anbetracht des Umstandes, dass ohne nennenswerte bauliche Änderung ein Lehrsaal hergestellt werden kann, welcher die vereinigten Schüler fasst, stehen der projektierten Vereinigung keinerlei unübersteigbaren Hindernisse entgegen.

Bis zur Erledigung dieser Sache hat der 1. Lehrer beide Schulen mittels Abteilungsunterrichtes zu besorgen. Es waren auch weiterhin 2 Lehrer in Schwebenried, und die Vereinigung zu einer Schule blieb undurchgeführt. 1886 wurde ein Lehrsaal gebaut und zur Tilgung der Kosten 1000 MK. Gegen 4 % vom Baufonds aufgenommen, außerdem 4000 MK. bei Privaten.

Verschiedene Protokolle geben uns einige Auskunft über den Schulbetrieb in alter Zeit: Am 3 März 1824 wurde die öffentliche Schulprüfung vorgenommen und nach derselben an besonders tüchtige Knaben und Mädchen Preise verteilt: 1 Bibel, 1 „Jugendfreund“, 1 Rosenkranz, 1 Lehrbuch für den Anfangsunterricht. Der Beginn der Sommerschule wurde auf den 10. März 1824 festgesetzt. Der Unterricht dauerte von 6.00-9.00 Uhr. Die Absentenliste (Fehlliste) wurde monatlich der Lokalinspektion vorgelegt. Diejenigen Eltern, die trotz verschiedener Verwarnungen ihre Kinder nicht zu fleißigerem Schulbesuch anhielten, wurden dem Landgericht gemeldet und von diesem zu „Einkerkern“ oder einer Geldstrafe verurteilt. Nach Beschluss der Lokalschulinspektion vom 12. Juli 1845 wurde jedes Schulversäumnis mit 3 Kreuzern Strafe geahndet. Die Entlassung aus der Schule erfolgte gegen Aushändigung eines Entlassscheines, für den 15 Kreuzer zu bezahlen waren. 1850 setzte der im gleichen Jahre noch verstorbene Ortsnachbar Adam Weth 9 fl aus, damit den Schulkindern während 3 Jahren bei Schuljahresabschluss Brot gereicht werde.

Die Schuldisziplin wurde streng gehandhabt. Im August 1845 wurden 3 fl 30 Kreuzer Strafe von 7 Sonntagsschülern wegen gesetzwidrigen Besuches von Tanzböden erhoben. Wer bei der Entlassung aus der Schule noch nicht 18 Jahre alt war, wurde bis dahin unter Schulaufsicht gestellt und durfte noch kein Wirtshaus oder Belustigungen besuchen.

In den folgenden Jahren bis 1938 waren in Schwebenried keine großen Änderungen in der Schule. Es gab in der Regel 2 Klassen, was man aus den Aufzeichnungen über die Lehrer ersieht. In den Kriegsjahren wurden viele Lehrer zur Wehrmacht eingezogen, deshalb mussten die Kinder aus Altbessingen zur Schule nach Schwebenried bzw. umgekehrt. Man könnte vom Vorgänger der jetzigen Schule sprechen. Doch von Schulbussen konnten die Kinder nur träumen, sie mussten täglich die Strecke zu Fuß zurücklegen.

Nach dem zweiten Weltkrieg gab es ab 1946 eine dritte Schulstelle. Als Klassenzimmer diente das Ratszimmer über dem großen Schulsaal.

Ein sehr großer Wandel im Schulbereich erfolgte ab 1964. Am 1.8.1964 wurde die Verbandsschule Schwebenried-Altbessingen gegründet. Am 4.12.1965 fand die Schuleinweihung und der Umzug in die neue Schule statt.

Ab 1.8.1969 führt die Volksschule den Namen „Volksschule (Verbandsschule) Schwebenried“. Sie umfasst die Schulorte Altbessingen, Büchold, Kaisten und Schwebenried. Am 1.8.1970 wird Schwebenried Grundschule für die Orte Altbessingen, Büchold, Kaisten und Schwebenried, die Kinder ab der 5. Klasse besuchen die Hauptschule in Arnstein. Am 1.8.1973 gab es eine weitere und bis heute letzte Änderung in der Zusammensetzung der Schule Schwebenried. Die Orte Burghausen, Neubessingen und Wülfershausen werden in den Schulverband eingegliedert.

Auch die Gebiets- und Gemeindereform änderte nichts mehr an der Zusammensetzung der Volksschule Arnstein-Schwebenried, Verbandsschule-(Grundschule), wie die Schule nun heute heißt.

1984 wurden die Freisportanlage und der Pausenhof fertiggestellt.

1991-1993 erfolgte der Um- und Anbau der Schule.

 



 
 



 
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